Terms & Conditions

AGB

10. Verjährung
Schadenersatzansprüche gegen *uns* verjähren nach 6 Monaten nachdem *Dir* Schaden und Schädiger bekannt waren, spätestens aber wenn *Du* einen Anspruch gegen *uns* nicht innerhalb von 3 Jahren gerichtlich geltend gemacht hast.
11. Berufshaftpflichtversicherung
Um *Dich* und *Deine* Ansprüche abzusichern, haben wir eine Berufshaftpflichtversicherung gemäß den gesetzlichen Anforderungen für Versicherungsvermittler mit einer Versicherungssumme von mindestens
€ 600.000,– abgeschlossen und können *Dir* das, falls gewünscht, auch urkundlich nachweisen.
12. Registrierung und Aufsicht
*Wir* sind im Gewerberegister eingetragen unter GISA-Zahl 38564536. *Du* kannst *unsere* Registrierung unter www.gisa.gv.at überprüfen. *Wir* sind Mitglied der Wirtschaftskammer Österreich, Firmenbuchnummer: 586598w. *Wir* unterliegen der Aufsicht der Wirtschaftskammer Österreich und der eingeschränkten Aufsicht durch die Finanzmarktaufsicht (FMA).
13. Datenschutz
*Deine* Daten werden nach der DSGVO 2018 gespeichert und verarbeitet. Alle Informationen zum Thema Datenschutz und *Deinen* Rechten in Bezug auf *Deine* Daten findest *Du* unter dem Punkt „Datenschutz" auf *unserer* Homepage. Mit Zustimmung zu diesen AGB bist *Du* ausdrücklich damit einverstanden, dass *Deine* personenbezogenen Daten automationsunterstützt von der Engimono GmbH zur Erledigung aller mit dem Abschluss der Versicherung Deines Fahrrades in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten verwendet und an die jeweiligen Versicherungsunternehmen weitergegeben werden dürfen.
14. Einbeziehung Dritter
*Du* bist auch damit einverstanden, dass wir zur Erledigung aller mit dem Abschluss der Versicherung Deines Fahrrades in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten Dritte, insbesondere *unsere* Mitarbeiter, aber bei Bedarf auch Partnerunternehmen im EU- & EWR-Raum sowie der Schweiz und UK unter Berücksichtigung des gesetzlich vorgeschriebenen Datenschutzes heranziehen.
15. Beschwerdeverfahren
Bei Beschwerden über *unsere* Vermittlungstätigkeit kannst *Du* *Dich* an folgende Stellen wenden:

* Engimono GmbH: Parkring 18/4, 1010 Wien, Österreich; hallo@karlbikes.com
* Wirtschaftskammer Österreich, Fachverband der Versicherungsagenten
* Finanzmarktaufsicht (FMA) für aufsichtsrechtliche Angelegenheiten
* Internet Ombudsmann für Online-Streitigkeiten: www.ombudsmann.at
16. Schriftformerfordernis
Änderungen oder Ergänzungen zu diesen AGBs und aller sonstigen zwischen *uns* und *Dir* geschlossenen Vereinbarungen müssen schriftlich erfolgen.

16.1 Zustimmung zur elektronischen Zustellung
Mit Abschluss des Versicherungsvertrages über *unsere* Homepage erteilst *Du* ausdrücklich *Deine* Zustimmung, dass sämtliche Mitteilungen, Erklärungen und Dokumente im Zusammenhang mit *Deinem* Versicherungsvertrag elektronisch an *Dich* übermittelt werden dürfen. Dies umfasst insbesondere:

* Versicherungspolizzen und Nachträge
* Prämienrechnungen und Zahlungserinnerungen
* Mahnungen und Inverzugsetzungen gemäß §§ 38 und 39 VersVG
* Kündigungen und sonstige rechtserhebliche Erklärungen
* Informationen über Vertragsänderungen

16.2 Rechtswirksamkeit
Die elektronische Zustellung erfolgt rechtsverbindlich und ist der Schriftform im Sinne der §§ 38 und 39 VersVG gleichgesetzt bzw ersetzt diese. Elektronisch übermittelte Dokumente gelten als zugestellt:

* Bei E-Mail-Versand: mit Eingang in *Deinem* elektronischen Postfach
* Bei Bereitstellung in *Deinem* Kundenkonto: mit der Benachrichtigung über die Bereitstellung per E-Mail

16.3 *Deine* Mitwirkungspflichten
*Du* verpflichtest *Dich*:

* Eine gültige und regelmäßig abgerufene E-Mail-Adresse anzugeben und aufrechtzuerhalten
* Änderungen *Deiner* E-Mail-Adresse unverzüglich mitzuteilen
* *Deinen* E-Mail-Posteingang regelmäßig zu kontrollieren und für ausreichenden Speicherplatz zu sorgen
* Sicherzustellen, dass E-Mails von *uns* (insbesondere von hallo@karlbikes.com) nicht als Spam klassifiziert werden

16.4 Zahlungsverzug und Mahnverfahren
Bei Zahlungsverzug können Mahnungen und Nachfristsetzungen gemäß VersVG elektronisch an *Dich* übermittelt werden. Diese elektronischen Mahnungen entfalten die gleiche Rechtswirkung wie schriftliche Mahnungen, sofern sie:

* Eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen setzen
* Auf die Rechtsfolgen des Zahlungsverzugs (insbesondere Leistungsfreiheit des Versicherers) hinweisen
* Darauf hinweisen, dass *Du* die Kosten der Mahnung zu tragen hast
* Den ausstehenden Betrag konkret beziffern

Die gesetzlichen Schutzvorschriften bleiben unberührt: Warst *Du* ohne Verschulden verhindert, die Prämie rechtzeitig zu zahlen, bleiben *Deine* Rechte aus dem Versicherungsvertrag bestehen.
17. Salvatorische Klausel
Falls einzelne Punkte dieser AGBs oder der sonstigen zwischen *uns* und *Dir* geschlossenen Vereinbarungen auf Grund gesetzlicher Regelungen oder sonstiger Gründe unwirksam sind, bedeutet das nicht, dass die restlichen Punkte oder die gesamte Vereinbarung ungültig sind.
18. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Ort *unserer* zuständigen Niederlassung, Gerichtsstand das jeweils sachlich zuständige Gericht an diesem Ort, jeweils, soweit keine Bestimmungen des KSchG entgegenstehen. Diese AGBs und alle sonstigen zwischen *uns* und *Dir* geschlossenen Vereinbarungen unterliegen ausdrücklich österreichischem Recht.

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*Stand: 1.10.2025*

Wichtige Hinweise:

* Diese AGBs gelten ab dem 1.10.2025 für alle neu abgeschlossenen Verträge
* Für Altverträge gelten weiterhin die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen AGBs
* Hinweis für Bestandskunden: Für vor dem 1.10.2025 abgeschlossene Verträge über *unsere* frühere Tätigkeit als Versicherungsmakler gelten weiterhin die damals vereinbarten Bedingungen.
* Bitte beachte, dass wir als Versicherungsvertreter nur Produkte *unserer* Partnerversicherer anbieten können.
1. Status als Versicherungsvertreter
*Wir* sind als *Versicherungsagent* im Sinne der Gewerbeordnung (§§ 137 und 138 GewO) tätig und vermitteln Versicherungsprodukte im Namen und auf Rechnung der von *uns* vertretenen Versicherungsunternehmen. *Wir* handeln im Auftrag der Helvetia Global Solutions Ltd. Eine vollständige Liste *unserer* Partnerversicherer mit Gesellschaftsnamen und Registernummern kann bei *uns* angefordert werden.

*Wir* handeln in Übereinstimmung mit der Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) und dem österreichischen anwendbaren Recht.
2. Umfang *unserer* Beratung
Als Versicherungsagent können wir *Dir* *ausschließlich Produkte der von *uns* vertretenen Versicherungsunternehmen* anbieten. *Wir* führen keine marktweite Analyse durch und können *Dir* keine Produkte anderer Versicherer vermitteln. Solltest *Du* einen umfassenden Marktvergleich wünschen, empfehlen wir *Dir*, zusätzlich einen unabhängigen Versicherungsmakler zu konsultieren.
3. Vermittlungsumfang
*Wir* vermitteln *Dir* nur den auf *unserer* Homepage angebotenen Versicherungsvertrag für Fahrräder. Im Sinne dieser AGBs und *unserer* Versicherungsprodukte umfasst der Begriff Fahrrad auch E-Bikes, E-Scooter, Pedelecs und Lastenräder. Unsere Vermittlung beschränkt sich auf Diebstahl-, und Kaskoversicherungen für diese Fahrräder. Die genauen Definitionen und versicherbaren Fahrradtypen entnimmst *Du* bitte den jeweiligen Versicherungsbedingungen des Versicherers.

Eine laufende Überprüfung, Bearbeitung oder Betreuung sonstiger Versicherungen von *Dir* musst *Du* im Einzelfall mit *uns* schriftlich vereinbaren. Grundsätzlich können wir für andere als über *uns* abgeschlossene Verträge keine Haftung übernehmen.
4. Deine Mitwirkungspflichten
Da *Du* insbesondere bezüglich der Kenntnis der Versicherungswerte am besten Bescheid weißt, verlassen wir *uns* auf *Deine* gemachten Angaben. *Du* musst daher alle für die gewünschte Versicherungsdeckung relevanten Daten wahrheitsgemäß und vollständig bekanntgeben. Dazu werden *Dir*, bevor *Du* die Deckung abschließen kannst, einige Fragen gestellt. Sollte sich bei diesen Daten (z.B. deiner Adresse) etwas ändern, musst *Du* *uns* das unverzüglich und unaufgefordert schriftlich bekannt geben, damit wir die Änderung an den Versicherer weiterleiten können.
5. Vertragsabschluss
Mit Vertragsabschluss über *unsere* Homepage nimmst *Du* ausdrücklich zur Kenntnis, dass die Fragen die *Du* beantwortet hast und *Deine* Zustimmung zur Abbuchung der Prämie, sämtliche sonstigen ev. vorgeschriebenen Dokumente (insbesondere den Versicherungsantrag, Fragebogen etc.) ersetzen und *Du* wirst *Dich* im Schadenfall daher nicht auf das Fehlen dieser Dokumente berufen.
6. Prämienzahlung
*Du* kannst die Versicherungsprämie wahlweise monatlich oder jährlich bezahlen. Bei jährlicher Zahlweise ist die Prämie gegenüber der monatlichen Zahlweise vergünstigt.

Bitte beachte, dass bei Wahl der jährlichen Zahlweise keine anteilige Rückerstattung erfolgt, wenn *Du* den Vertrag während des Jahres kündigst oder wenn die Versicherung aus anderen Gründen vorzeitig endet. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn das versicherte Fahrrad nach einem Schaden untergeht, nicht mehr genutzt werden kann oder die Versicherung aus sonstigen Gründen beendet wird. Bereits bezahlte Jahresprämien verfallen in diesem Fall ersatzlos.

Die Abbuchung der Prämie erfolgt entsprechend der von *Dir* gewählten Zahlungsart (monatlich oder jährlich) auf Grundlage *Deiner* Zustimmung zum SEPA-Lastschriftmandat oder einer anderen von *uns* akzeptierten Zahlungsmethode.
7. Vergütung und Interessenkonflikte
*Wir* erhalten für *unsere* Vermittlungstätigkeit Provisionen von den Versicherungsunternehmen, die in den Versicherungsprämien bereits enthalten sind. Die Art *unserer* Vergütung kann Provisionen, Bestandspflegeprovisionen und/oder leistungsbezogene Zuwendungen umfassen. Diese Vergütungsstruktur kann einen Interessenkonflikt darstellen, da wir wirtschaftlich von den Versicherungsunternehmen abhängig sind. Auf Anfrage teilen wir *Dir* gerne weitere Details zu *unserer* Vergütung mit.
8. Haftungsbeschränkung
Als Versicherungsagenten haften wir nur für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen im Rahmen *unserer* Vermittlungstätigkeit. Die Haftung für die ordnungsgemäße Erfüllung des Versicherungsvertrages liegt beim jeweiligen Versicherungsunternehmen. Für Schäden auf Grund leichter Fahrlässigkeit können wir keine Haftung übernehmen. Es gelten natürlich alle nicht abänderbaren Bestimmungen insbesondere jene des Konsumentenschutzgesetzes. Für Schäden auf Grund von (schlichter) grober Fahrlässigkeit haften wir nur bis zu einer Haftungshöchstgrenze von EUR 360.000,– soweit keine Regelungen des KSchG dem widersprechen.
9. Schadensmeldung
*Du* musst *uns* jedenfalls unverzüglich über jeden Schaden informieren, damit wir diesen an das Versicherungsunternehmen weiterleiten können. Die Schadensbearbeitung erfolgt durch das jeweilige Versicherungsunternehmen. *Wir* unterstützen *Dich* gerne bei der Schadensmeldung, die endgültige Entscheidung über die Schadenregulierung trifft jedoch der Versicherer.
# Allgemeine Geschäftsbedingungen
Karl ist ein Produkt der Engimono GmbH. (im Folgenden „*Wir*", „Uns", „Unser", „Unsere") Für die mit Versicherungsnehmern (im Folgenden „*Du*", „*Dir*", „*Dein*", „*Deine*") abgeschlossenen Verträge gelten die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen:

AVB

Ansprüche gegenüber Dritten insbesondere gegenüber sonstigen bestehenden Versicherungen.
Falls der von _Dir_ unter diesem Vertrag gemeldete Schaden auch unter einer anderen Versicherung (zB _Deiner_ Haushaltsversicherung) gedeckt ist, dann darfst _Du_ den selben Schaden nicht doppelt melden. In diesem Fall zahlen _wir_ lediglich den Anteil des Schadens, der nicht von der anderen Versicherung ersetzt wird.
Beginn, Ende und Dauer der Versicherung
Der Versicherungsschutz beginnt an dem auf _Deiner Polizze_ angeführten Datum. Der Versicherungsschutz für das betroffene _Fahrrad_ endet im Totalschadenfall, oder wenn _Du_ oder _wir Deinen_ Vertrag kündigen. _Du_ kannst _Deinen_ Vertrag täglich, ohne Angabe von Gründen kündigen. _Wir_ können diesen Vertrag unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist, oder bei Zahlungsverzug der Prämie im Rahmen der gesetzlichen Regelungen unter Wahrung der entsprechenden Fristen kündigen.

Du kannst die Versicherungsprämie wahlweise monatlich oder jährlich bezahlen. Bei jährlicher Zahlweise ist die Prämie gegenüber der monatlichen Zahlweise vergünstigt. Die genauen Details zur Prämienzahlung findest Du in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Definitionen
Im Rahmen dieser _Polizze_ verwenden _wir_ die unten folgenden Definitionen. Jedesmal wenn diese Worte auftauchen, bedeuten sie das Gleiche im Rahmen der _Polizze_ und sämtlicher sonstiger mit dem Vertrag in Zusammenhang stehenden Dokumente. Damit _Du_ sie leichter erkennen kannst, haben _wir_ die Definitionen kursiv geschrieben.

_Versicherungssumme_ bedeutet das Maximum, das _wir_ im Schadenfall zahlen. Das ist entweder der Wiederbeschaffungswert, oder der mit _uns_ zuvor vereinbarte Wert gemäß der folgenden Versicherungsbedingungen je nachdem welcher Wert geringer ist;

_Versicherte Gegenstände_ bedeutet _Deine_ in der _Polizze_ angeführten _Fahrräder_, sowie die fix mit dem _Fahrrad_ verbundenen Teile wie Beleuchtung, Glocke, Fahrradständer, Schutzbleche und das Fahrradschloss im Rahmen der gewählten _Versicherungssumme_;

_Fahrrad_ bedeutet (auch) E-Bike, E-scooter, Pedelec und Lastenrad;

_Dauer der Versicherung_ bedeutet den Zeitraum, der in der _Polizze_ angeführt ist;

_Polizze_ bezeichnet das Versicherungsdokument, das _Du_ von _uns_ erhalten hast, zusammen mit diesen Versicherungsbedingungen und den allgemeinen Informationen auf der Website. Sie beinhaltet _Deinen_ Namen, _Deine_ Adresse und _Deine_ Versicherungsdetails inklusive aller schriftlichen Änderungen und Neuerungen so wie _wir_ Sie _Dir_ geschickt haben;

_Karl/Wir/uns/unser_ bedeutet die Engimono GmbH im Auftrag der Helvetia Global Solutions Ltd;

_Du/Dein_ bedeutet die Person, die in der _Polizze_ als Versicherungsnehmer/in angeführt ist.
Gerichtsstand und anwendbares Recht
Sofern _wir_ mit _Dir_ in der _Polizze_ nichts Anderes vereinbaren, unterliegt dieser Vertrag (insbesondere alle Angelegenheiten in Zusammenhang mit dessen Verhandlungen, Gültigkeit, Durchsetzbarkeit oder andere, nicht vertragliche Rechtsstreitigkeiten) ausschließlich österreichischem materiellem Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen. Für den Fall, dass keine Schiedsvereinbarung getroffen wurde, welche in jedem Fall vorangehen würde, gilt zwischen _uns_ und _Dir_ für alle Rechtsstreitigkeiten in Zusammenhang mit diesem Vertrag die Zuständigkeit eines sachlich zuständigen österreichischen Gerichtes, oder falls dem lokale gesetzliche Regelungen entgegenstehen, Dein zuständiges Wohnsitzgericht unter Anwendungen der an Deinem Wohnsitz gültigen Rechtsnormen als vereinbart.
Information
Diese Versicherung wurde für _Dein Fahrrad_ entwickelt. _Wir_ haben das Layout und die Sprache besonders klar gestaltet, weil _wir_ möchten, dass _Dir_ klar ist, welche Versicherungsdeckung _Du_ abgeschlossen hast und _Deine_ Pflichten aus dem Vertrag kennst.

Bitte lies diese _Polizze_ genau durch, damit _Du_ sicher bist, dass die Versicherung _Deinen_ Wünschen entspricht. Solltest _Du_ irgendwelche Änderungen wünschen, oder der Meinung sein, dass die _Polizze_ Fehler enthält, informiere _uns_ bitte umgehend.

_Wir_ versichern _Dein Fahrrad_ und dafür zahlst _Du_ die Prämie.

Bitte bewahre die _Polizze_ gut auf. Änderungen im Versicherungsschutz sind nur dann gültig, wenn _Du_ eine geänderte _Polizze_ erhalten hast.

Weitere Informationen zum Datenschutz findest _Du_ auf unserer Website.
Kosten für Heim-/Weiterreise
Falls _Du_ mit Deinem _Fahrrad_ wegen eines versicherten Schadens nicht mehr weiterfahren kannst, ersetzen _wir Dir_ zusätzlich zum Schaden am _Fahrrad_ sogar die Kosten die _Dir_ für die Heim- bzw. Weiterfahrt entstehen. (öffentliche Verkehrsmittel oder Taxi).

Maximal stehen _Dir_ für diesen Baustein 10% der _Versicherungssumme_ zur Verfügung. Die Kosten die _Dir_ entstehen werden _Dir_ auch direkt ersetzt, sofern _Du uns_ die Kosten mittels Rechnung oder sonstiger Belege nachweisen kannst.
Mobilitätsgarantie
Falls _Du_ mit _Deinem Fahrrad_ während einer (Urlaubs-) Reise wegen eines versicherten Schadens nicht mehr weiterfahren kannst, ersetzen wir _Dir_ zusätzlich zum Schaden am _Fahrrad_ außerdem die Kosten für ein Leihfahrrad.

Maximal stehen _Dir_ dafür 10% der _Versicherungssumme_ zur Verfügung. Wir übernehmen _Deine_ nachgewiesenen Kosten für maximal 14 Tage und höchstens bis zu EUR 25,– pro Tag.
Obliegenheiten im Schadenfall
Einen Schadenfall musst _Du uns_ unverzüglich (spätestens 72h nach Bekanntwerden) melden. Die benötigten Informationen findest du auch auf unserer Webseite https://karlbikes.com.

Falls _Du_ einen Diebstahl _Deines Fahrrades_ bei _uns_ meldest, benötigen _wir_ unbedingt einen Polizeibericht (wie zB eine Anzeigebestätigung). Falls das nicht möglich oder sinnvoll erscheint, weil _Du_ zB gerade mit Deinem _Fahrrad_ im Ausland warst informiere _uns_ bitte darüber in der Schadenmeldung.

Falls _Du_ Kosten für die Heim-/Weiterreise geltend machst, musst _Du uns_ die entstandenen Kosten mittels Rechnung oder sonstiger Belege nachweisen, damit _wir_ sie _Dir_ ersetzen können.
Verletzung von Obliegenheiten
Falls _Du_ die beschriebenen Obliegenheiten nicht einhältst, können _wir_ im Schadenfall die Leistung ablehnen oder _Du_ erhältst weniger Leistung aus dieser Versicherung. Falls _Du_ die Obliegenheit unverschuldet nicht eingehalten kannst, entfallen diese Nachteile.
Versicherte Ereignisse
_Dein Fahrrad_ ist gegen alle unvorhergesehenen und plötzlich eintretenden Beschädigungen, Zerstörungen und Verluste versichert. Das gilt insbesondere für Diebstahl, geht aber noch weit darüber hinaus.

Nur die unten angeführten Ereignisse sind nicht versichert.

_Du_ musst _uns_, wenn _Du_ einen Schaden meldest, den Schaden auch nachweisen und der Schaden muss nach Abschluss der Versicherung eingetreten sein. Für Altschäden und Vergrößerung von Altschäden besteht kein Versicherungsschutz.
Versicherte Gegenstände
_Karl_ versichert nur die in _Deiner Polizze_ ausdrücklich genannten _Fahrräder_.
Versicherte Person
Versichert ist die auf der _Polizze_ genannte Person. _Du_ musst _Deinen_ Wohnsitz innerhalb der Europäischen Union haben um bei _Karl Dein Fahrrad_ versichern zu können.
# Versicherungsbedingungen
*zuletzt aktualisiert am 17. Februar 2026*

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Was bekommst du im Schadensfall
Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung der _versicherten Gegenstände_ können wir _Dir_ nach _unserem_ eigenen Ermessen die Kosten ersetzen: a. um den _versicherten Gegenstand_ reparieren oder wiederherstellen zu lassen; b. um den _versicherten Gegenstand_ durch einen Gegenstand der in Art und Zustand dem unbeschädigten _versicherten Gegenstand_ entspricht zu ersetzen („Naturalersatz") c. oder die in der _Polizze_ festgeschriebene Versicherungssumme auszahlen.

Bei einer Beschädigung, Zerstörung oder einem Verlust (Totalschaden) der _versicherten Gegenstände_ innerhalb eines Jahres nach Kauf erhältst _Du_ von _uns_ maximal die gewählte Versicherungssumme.

Ist _Dein Fahrrad_ nicht mehr erhältlich, können _wir Dir_ ein anderes _Fahrrad_ gleichen Typs oder ein vergleichbares Modell mit vergleichbaren technischen Merkmalen im Rahmen der Versicherungssumme zur Verfügung stellen.

Im Teilschadenfall im ersten Jahr nach Kauf des versicherten _Fahrrades_ ersetzen _wir Dir_ sämtliche Reparaturkosten bis zur _Versicherungssumme_.

Im zweiten Jahr nach Kauf des versicherten _Fahrrades_ ersetzen _wir Dir_ sowohl bei einem Totalschaden als auch bei einem Teilschaden höchstens 80% der _Versicherungssumme_.

Ab dem dritten Jahr nach Kauf des versicherten _Fahrrades_ ersetzen _wir Dir_ sowohl bei einem Totalschaden als auch bei einem Teilschaden höchstens 70% der _Versicherungssumme_.

Unabhängig von der maximalen Entschädigungssumme gelten Eigen- und Sturzschäden an Carbonteilen des versicherten _Fahrrades_ (insbesondere Rahmen, Gabel, Laufräder) je Schadenfall mit maximal EUR 4.000,00 als gedeckelt.
Was ist nicht versichert
Nicht versichert sind (abschliessende Aufzählung):

1. Schäden infolge von nicht bestimmungsgemäßem Gebrauch sowie Schäden als Folge von dauernden Einflüssen wie Alterung, Abnützung, Korrosion oder übermäßigem Ansatz von Rost, Schlamm oder sonstigen Ablagerungen.

1. Schäden, für die der Hersteller oder Verkäufer als solcher gesetzlich oder vertraglich haftet (Gewährleistungsschäden).

1. Schrammen, Kratzer, Dellen, oder sonstige kosmetische Veränderungen, welche die Funktion des Fahrrads nicht beeinträchtigen.

1. Mängel, oder Schäden am Fahrrad oder versichertem Zubehör, die zu Beginn der Dauer der Versicherung bereits vorhanden waren.

1. Das Fahrrad muss angemessen gesichert sein. Als Richtwert gilt, dass das Schloss mindestens 5 % des Fahrradwertes beträgt oder mindestens 30 Euro, je nachdem, was höher ist. Diese Vorgabe dient der Orientierung. Bei grober Unterschreitung des Wertes entfällt der Versicherungsschutz.

1. Schäden durch Reparatur, Wartung, Restaurierung, Reinigung oder ähnliche Vorgänge, fehlerhafte oder mangelhafte Ausführung von Arbeiten oder Verwendung mangelhafter Materialien, sowie Service- und Pflegekosten;

1. Schäden aufgrund von kriegerischen oder terroristischen Ereignissen und Unruhen und Streik aller Art und den dagegen ergriffenen Massnahmen, Schäden infolge behördlicher Verfügung, Konfiskationen sowie Schäden durch Kernenergie oder Radioaktivität und Schäden aufgrund biologischer oder chemischer Ursachen;

1. Verluste durch einfaches Verlieren, Verlegen oder Liegenlassen.

1. Haftpflichtansprüche für Schäden, welche die versicherten Fahrräder verursachen.
Widerruf der Versicherung
_Du_ kannst die abgeschlossene Versicherung innerhalb von 14 Tagen ab Abschluss widerrufen, falls _Du_ sie doch nicht benötigst und sofern bis dahin kein Schadenfall angemeldet wurde. Ein einfaches Email an _uns_ genügt. Mit Abgabe der Widerrufserklärung erlischt die Versicherung. Die abgebuchte Prämie wird _Dir_ zurückerstattet.
Wo gilt die Versicherung?
Die Versicherung gilt weltweit, egal wo sich _Dein Fahrrad_ befindet.